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EU Reverse-Charge-Checker — 0 % USt
Prüfen Sie, ob das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) auf Ihre EU-Transaktion anwendbar ist. Geben Sie die USt-IdNrn. (oder Länder) von Verkäufer und Käufer an, wählen Sie den Transaktionstyp und sehen Sie sofort, ob 0 % USt gilt – mit einer kurzen Erklärung und einem Verweis auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie.
- ✓ Reverse Charge gilt für die meisten grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen (Art. 196)
- ✓ Innergemeinschaftliche Warenlieferungen können mit 0 % USt erfolgen; Erwerbsteuer im Land des Kunden (Art. 138)
- ✓ Die USt-Behandlung hängt von Transaktionstyp, Kundenstatus (USt-IdNr.) und Ort ab
- ✓ Dieses Tool liefert eine grobe Einschätzung anhand der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie
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Wann gilt das EU-Reverse-Charge-Verfahren?
Das Reverse-Charge-Verfahren verlagert die Steuerschuldnerschaft vom Lieferer auf den Leistungsempfänger. Es gilt typischerweise für grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU (Art. 196 MwStSystRL).
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren gilt ein anderer Mechanismus: Der Lieferer kann 0 % USt in Rechnung stellen, und der Erwerber versteuert den Erwerb als innergemeinschaftlichen Erwerb im eigenen Mitgliedstaat.
Dieses Tool gibt einen schnellen, praxisnahen Überblick über die korrekte Umsatzsteuerbehandlung – einschließlich der Frage, ob das Reverse-Charge-Verfahren gilt – und einen typischen Richtlinienverweis.
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